Es wurden 6 Fragen am 12.12.2019 bei der Ratssitzung gestellt, die wie folgt beantwortet wurden.

Ein Einwohner merkt an, dass mit Auflösung des öffentlichen Finanzausschusses und Ladung der Haushaltsvorlage anstelle zur nicht öffentlichen Interfraktionellen Haushaltsbesprechung auch die Vorlage des Status “nicht öffentlich” hat und für Bürgerinnen und Bürger die Haushaltsvorlage erst zur öffentlichen Ratssitzung einsehbar ist.

Anmerkung der Verwaltung:
Seitens der Verwaltung ist es Ziel die Vorlage bereits zur interfraktionellen Beratung öffentlich im Bürgerinformationssystem einzustellen. Die technische Umsetzung wird geprüft.

Ein Einwohner fragt an, weshalb der Haushaltsansatz für Straßenausbaumaßnahmen von 2020 in 2021 geschoben wurde und um ca. 20% geringer veranschlagt.

Bei diesem Haushaltsansatz handelt es sich um die Planungskosten für den Straßenausbau “Am Brande”. Der Rat der Gemeinde Danndorf hat die Umsetzung der Maßnahme in 2019 vorerst ausgesetzt und die Verwaltung beauftragt als Grundlage für die Entscheidungen des Rates zur Straßenunterhaltung mit Unterstützung eines externen Ingenieurbüros eine Begutachtung der Straßenzustände und darauf basierend eine Empfehlung zur Umsetzung (Priorität + Art und Weise) heranzuziehen. Derweil konnten die angesetzten Planungskosten für die Maßnahme “Am Brande” von geschätzten 90.000€ reduziert werden, da zwischenzeitlich Kostenvorschläge vorliegen.

Es wird nach einer möglichen Nutzung des Bedarfszuweisungsfonds des Landkreises Helmstedt für die Gemeinde Danndorf bzw. deren Haushalt gefragt.

Ratsmitglied Sven Müller erläutert, dass dieser Bedarfszuweisungsfond zum Ausgleich für finanzschwache Kommunen gedacht ist und Danndorf daher durchaus in Frage kommen könnte. Das Antragsverfahren habe aber bisher noch nicht begonnen

Ein Anwohner möchte wissen, wie die Kreisumlage “gedeckelt” ist.

Die Kreisumlage berechnet sich, etwas vereinfacht dargestellt, durch die Anwendung eines Hebesatzes auf die Steuereinnahmekraft einer Gemeinde. Der Hebesatz wird mit der Haushaltssatzung des Landkreises beschlossen und liegt derzeit bei 55%. Es gibt keine Deckelung im Sinne eines maximal erlaubten Hebesatzes oder eines wie auch immer gearteten absoluten Höchstbetrages. Der Kreis musss bei der Festsetzung des Hebesatzes aber die finanzielle Situation der kreisangehörigen Einheiten berücksichtigen. Klagen gegen die Festsetzung der Kreisumlage sind  zulässig.

Ein Einwohner möchte erfahren, ob die Konzessionsabgaben für Straßenbau und Straßenunterhaltung genutzt werden können.

Die Konzessionsabgaben unterliegen dem Gesamtdeckungsverfahren *, d. h. sie dienen der Finanzierung der gemeindlichen Aufwendungen insgesamt und somit auch der Finanzierung der Straßenunterhaltung. Eine investive Verwendung ist nur dann möglich, wenn die Gemeinde nicht gleichzeitig über Liquiditätskredite verfügt. Anderfalls müssen Investitionen durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten finanziert werden.
* die Einzahlungen fließen in einen Topf, aus dem alle Auszahlungen finanziert werden. Eine einzelne Einzahlung dient aber nicht der Finanzierung bestimmter Auszahlungen

Ein Einwohner möchte darauf hinweisen, dass im Programm Allris die Vorlage “Haushalt 2020” für das Interfraktionelle Gespräch am 14.11.2019 erst kurz zuvor verfügbar war.

GD Wilke erklärt, das Vorlagen in der Regal 14 Tage vor der Sitzung verfügbar sind und auch der Haushalt 2020 rechtzeitig nach den VA-Beschluss eingestellt wurde. Eventuell liegt hier ein Übermittlungs- oder Aktualisierungsfehler beim Programm Allris vor.